wir gehen von zwei Grundannahmen aus:
1. Einkommen eine bekannte Größe ist. Außerdem, wie man sieht mit dem Nutzen zusammenhängt, in dem Fall je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Nutzen. Dies bringt mich zur zweiten Annahme,
2. dass der Nutzenverlauf bekannt und vergleichbar ist. Sprich, auch wenn ich verschiedene Individuen habe, gehen wir davon aus, dass alle den selben Nutzenverlauf haben – die Einheitskurve. Diese Kurve hat einen sinkenden Grenznutzen, einfach aus der Überlegung, dass jemand, der 1 Mio €/Monat hat, leichter 10 € ausgibt, als jemand der nur 100,-/Monat verdient
Den Ausgangspunkt bei der Berechnung bildet nun immer die Nutzenkürzung, in welchem Verhältnis man den Nutzen kürzt, welches „Opfer“ dargelegt wird. Und danach unterscheidet man die 3 Opferprinzipien, die ich im Anschluss gleich näher erläutern werde:
· gleiche absolute Opfer
· gleiche relative (proportionale) Opfer
· gleiche marginale Opfer (Grenzopfer)
Bei den Beispielen gehen wir immer von den vorherigen Annahmen aus. Weiters haben wir eine Person A – nenn wir sie Anton, die ein Einkommen von A1 verdient und somit den Nutzen der grünen Linie hat. Dann haben wir Person B, die Berta, die ein deutlich höheres Einkommen und einen höheren Nutzen hat.
Beim gleichen absoluten Opfer ist es nun so – wie der Name schon sagt, dass beide das absolut gleiche Opfer bringen müssen, also den absolut gleichen Nutzen verlieren. Zum Beispiel, wenn jeder eine gewisse Anzahl an Äpfeln hat, wäre der absolute Nutzenentgang für Anton ein Verzicht auf 4 Äpfel, und für Berta auf eine ganze Kiste (weil sie schon so viele Äpfel hat). ACHTUNG! AUFPASSEN! Das bedeutet aber nicht, dass bei beiden das Einkommen um den selben Betrag sinkt. Wie wir hier sehen, ist Antons Einkommensentgang deutlich geringer, als der von Berta.
Dann gibt es das Prinzip des gleichen relativen Opfers, das häufig am ehesten als die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit angesehen wird. Hier unterscheiden wir die Annahme insofern, dass wir jeder Person den relativ gleichen Nutzen abziehen und somit im gleichen Verhältnis kürzen. Das Verhältnis von Antons zu Bertas Nutzen vor der Besteuerung, soll gleich bleiben wie nach der Besteuerung (Zeige auf A1 : B1 = A2 : B2). Sprich, wir nehmen Anton 25% seiner Äpfel weg, und Berta 25% ihrer Äpfel.
Hier haben wir nochmal zum Vergleich das gleiche absolute Opferprinzip eingezeichnet, um den Unterschied zu verdeutlichen.
Beim Marginalen Opfer gehen wir wieder von vorherigen Annahmen aus.
Zusätzlich nehmen wir an, dass der Staat ein gewisses Steueraufkommen benötigt. Gehen wir vom ersten Fall aus: Österreich benötigt 2.000,-
In dem Fall wird nur B1, also Berta besteuert, weil in diesem Fall der Gesamtnutzenverlust am geringsten wäre. A1 muss überhaupt keine Steuern zahlen.
Was passsiert, wenn der Staat nicht 2000 sondern 4000 Euro einnehmen muss?
Die ersten 2000 E werden nur von Berta aufgebracht.
Die darüber hinausfallende Steuerlast wird hingegen von Anton u Berta in gleichen Teilen getragen, weil sie ab dem Punkt A1 jeweils gleich viel Nutzen verlieren.
Wir haben jetzt die drei Opferprinzipien kennengelernt. Im Idealfall liegt es jetzt in der Hand des Staates, sich für eines zu entscheiden, wobei seine Entscheidung aber immer im Zusammenhang mit einem Ziel gesehen werden soll.
Ein Beispiel für ein solches Ziel könnte die Minimierung des Gesamtopfers sein. So schneidet in dem Fall das Prinzip des gleichen marginalen Opfers am besten ab. Das Gesamtopfer bei der Besteuerung nach dem gleichen absoluten Opfer ist größer, und jenes nach dem gleichen realtiven Opfer noch größer.
Bei den Prinzipien handelt es sich jedoch lediglich um Techniken, um die Aufteilung des gewünschen Steueraufkommens zu ermitteln, wenn
1) einerseits die individuellen Nutzenkurven gegeben sind und andererseits
2) Einigkeit darüber herrscht, in welcher Form die Nutzen durch die Besteuerung reduziert werden.
Die zweite Bedingung bedeutet eher eine politische Festlegung, denn mit der Wahl eines der Opferprinzipien wird eine Gerechtigkeitsnorm eingeführt, auf deren Basis dann die genaue Auswahl eines Tarifs erfolgen kann.
Möchte ich politisch gesehen aber, dass zB die oberen Einkommensschichten mehr zahlen und mehr Nutzen verlieren und die unteren eher entlastet werden, kommen wir eher in eine Besteuerung zum Zwecke der Einkommensverteilung, zur Nivellierung der Bedürfnismöglichkeiten, sozusagen einer Umverteilung zum Ausgleich sozialer Unterschiede.
Die steuerpolitische Bedeutung des Leistungsfähigkeitsprinzips
Die Schwierigkeit beim Leistungsfähigkeitsprinzip liegt bereits in der Annahme, dass alle Einkommensbezieher sinkende Grenznutzen des Einkommens bei steigendem Einkommen aufweisen. Nicht alle empfinden gleich, so mag ein reicher notorischer Geizhals wie zB. Dagobert Duck den Verlust eines Kreuzers vielleicht ähnlich schmerzhaft empfinden, wie zB. sein Neffe Donald Duck, der nur einen Bruchteil von dessen Einkommen bezieht.
Ein weiteres Problem ist der Nutzenverlauf und dessen Messung. Es müssten die Möglichkeiten der empirischen Sozialforschung geprüft werden. Alle Versuche, den Nutzen ausreichend zu messen, sind bis jetzt gescheitert. Es gibt also keinen zwingenden Beweis, dass der Grenznutzen des Einkommens mit steigendem Einkommen abnimmt.
Würde man aber eine Befragung durchführen, wie viel nach Meinung des Befragten ein Betrag, zB 10,-, Personen mit einem Einkommen von 500,-, 1.000,- oder 10.000,- wert sei, und würde man herausbekomme, dass der Nutzen dieses Geldbetrages mit steigendem Einkommen kontinuierlich abnimmt, hätte das zwei Ergebnisse:
1. hätten die Nutzenbetrachtungen davor einen Sinn, auch wenn man den Nutzen der Personen nicht messen kann:
a. hätte die erfragte Kurve nämlich Durchschnittscharakter, da ja nach den Vorstellungen des Befragten über „übliche Fälle“ gefragt wird und
b. wären die Opferprinzipien eine Erklärung davon, was gemeint sein kann, wenn bei Vorliegen einer solchen Nutzenkurve eine proportionale, progressive oder pro Kopf gleihe Einkommensteuer zur Wahl steht.
2. Die Forderung nach einem in etwa gleichem Nutzenopfer würde zu einer mehr oder weniger progressiven Einkommensteier führen – wobei nicht geklärt ist, ob diese Höhe dem gleichen relativen Opfer entspricht, oder zum größten Teil der Umverteilung.
Relativierung des Leistungsfähigkeitsprinzip
a) Generell wird dem Äquivalenzprinzip wieder größeres Gewicht beigemessen, da der Bürger leichter abschätzen kann, ob ihm die zusätzlich angebotene Leistung die zusätzliche Abgabe auch wert ist.
b) Und auf der anderen Seite ist es so, dass von den Befürwortern der Optimalbesteuerung gefordert wird, auf jede Berücksichtigung von Besteuerungprinzipien zu verzichten und sich danach auszurichten, dass keine oder nur geringe Verhaltensänderungen der Besteuerten stattfinden.
Es verlagert sich also die Frage der „gerechten“ Steuerverteilung, die eigentlich hinter dem Leistungsfähigkeitsprinzip steht, zur Frage nach dem effizientesten Steuersystem.
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